Detonation Versuchs- und Schulungsanlage Tätsch: Die GVZ reguliert entstandene Gebäudeschäden

Die GVZ übernimmt in jedem Fall die Kosten für Schäden an Gebäuden, die durch eine Explosion entstanden sind. Schäden durch Sprengung werden nur dann übernommen, wenn keine Kostenübernahme durch Dritte erfolgt (Gesetz über die Gebäudeversicherung GebVG, § 18, Ziff. 4).

Die genaue Ursache des Ereignisses in Illnau wird derzeit von der Kantonspolizei Zürich in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich untersucht. Die Ermittlungsergebnisse müssen abgewartet werden. Bis zu deren Vorliegen kann die Zuständigkeit für die Schadenregulierung nicht abschliessend beurteilt werden.

Um Verzögerungen für Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer zu vermeiden, übernimmt die GVZ die Regulierung der gemeldeten Schadenfälle. Eine allfällige Rückforderung von Kosten bei Dritten wird nach Abschluss der Ermittlungen durch die GVZ geprüft und betrifft die Kundinnen und Kunden nicht.

Die GVZ steht ihren Kundinnen und Kunden als verlässliche Partnerin zur Seite. Kundinnen und Kunden, die der GVZ einen Gebäudeschaden im Zusammenhang mit dem genannten Ereignis gemeldet haben, werden in den nächsten Tagen von Mitarbeitenden der Schadenabteilung kontaktiert.


Die GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich versichert die Gebäude im Kanton Zürich gegen Feuer- und Elementarschäden und engagiert sich zum Schutz von Personen und Sachwerten in der Prävention. Im gesetzlichen Auftrag erfüllt sie in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden den Brandschutz und das Feuerwehrwesen. Die GVZ ist ein selbstständiges öffentliches Unternehmen und beschäftigt rund 145 hauptberufliche und 250 nebenberufliche Mitarbeitende.


Ansprechpersonen für Medien:

Andre Banz, Leiter Versicherung
erreichbar heute Dienstag, 14. April 2026, 09.30 bis 10.30 Uhr

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