Allianz SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
Allianz SE
/ Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052: Erwerb eigener Aktien
Allianz SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
28.04.2026 / 09:48 CET/CEST
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München, den 28.04.2026
Im Zeitraum vom 20. April 2026 bis einschließlich 24. April 2026 hat die Allianz SE insgesamt 349.484 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 12. März 2026 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 angekündigt wurde.
Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:
Datum
Stück Aktien
Durchschnittskurs (EUR)
20.04.2026
56.728
388,4482
21.04.2026
67.910
395,2603
22.04.2026
89.862
391,1419
23.04.2026
64.984
387,3396
24.04.2026
70.000
387,3880
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 13. März 2026 bis einschließlich 24. April 2026 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 1.714.566 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Allianz SE erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) und bis zu drei multilaterale Handelssysteme (CBOE DXE, Aquis–EU, Turquoise EU) durch eine von der Allianz SE beauftragte Bank.
Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052 sind auf der Internetseite der Allianz SE veröffentlicht (www.allianz.com).
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