Brockhaus Technologies AG: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2026 mit Beschlussvorschlägen zur Rückführung von Zuflüssen aus dem Verkauf der Bikeleasing-Gruppe an die Aktionäre

Brockhaus Technologies AG / Schlagwort(e): Mergers und Acquisitions / Verkauf von Unternehmensteilen/Sonstiges
Brockhaus Technologies AG: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2026 mit Beschlussvorschlägen zur Rückführung von Zuflüssen aus dem Verkauf der Bikeleasing-Gruppe an die Aktionäre

09.07.2026 / 08:53 CET/CEST
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Brockhaus Technologies AG: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2026 mit Beschlussvorschlägen zur Rückführung von Zuflüssen aus dem Verkauf der Bikeleasing-Gruppe an die Aktionäre

Frankfurt am Main, 9. Juli 2026

Der Vorstand der Brockhaus Technologies AG (ISIN: DE000A2GSU42, die „Gesellschaft“ oder „BKHT“) hat heute beschlossen, der ordentlichen Hauptversammlung am 19. August 2026 gemeinsam mit dem Aufsichtsrat eine Kombination von Maßnahmen zur Beschlussfassung vorzuschlagen, um die Rückführung von insgesamt etwa € 180 Mio., und damit eines weit überwiegenden Teils der Erlöse aus dem Verkauf der Bikeleasing-Gruppe an die Aktionäre zu ermöglichen. Die Einberufung zur Hauptversammlung wird zeitnah bekannt gemacht.

Zu diesem Zweck schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, dass BKHT noch im Geschäftsjahr 2026 in einem ersten Schritt unter Berücksichtigung der bilanziellen Voraussetzungen im Rahmen eines öffentlichen Erwerbsangebots in einem Volumen von bis zu € 90 Mio. eigene Aktien der Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 6 AktG zum Zwecke der Einziehung erwirbt und im vereinfachten Verfahren gemäß § 237 Abs. 3 Nr. 2 AktG einzieht. Hierbei streben Vorstand und Aufsichtsrat einen Angebotspreis von € 24,00 je Aktie an. Der Angebotspreis darf jedoch den relevanten Börsenkurs um nicht weniger als 10% und nicht mehr als 30% überschreiten.

Darüber hinaus schlagen der Vorstand und der Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, die bestehende Kapitalrücklage der Gesellschaft nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB in Höhe eines Teilbetrages von rund € 183 Mio. im Wege einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln verbunden mit einer ordentlichen Kapitalherabsetzung aufzulösen und diesen Betrag in die freien Kapitalrücklagen einzustellen. Diese Maßnahme dient der Schaffung der bilanziellen Voraussetzungen für künftige Ausschüttungen an die Aktionäre oder vergleichbarer Maßnahmen zur Rückführung von Kapital an die Aktionäre.

Die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen setzt insbesondere entsprechend zustimmende Beschlüsse der Hauptversammlung voraus.

Weitere Einzelheiten sind ab der Bekanntmachung der Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung 2026 der Gesellschaft im Bundesanzeiger oder auf der Webseite der Gesellschaft nachzulesen.

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Brockhaus Technologies – Florian Peter
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