Bio-Gate AG beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital und gibt Bedingungen der von der Hauptversammlung am 30. Juni 2026 beschlossenen Bezugsrechtsemission bekannt

Bio-Gate AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahmen / Kapitalerhöhung/Kapitalmaßnahmen / Kapitalherabsetzung
Bio-Gate AG beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital und gibt Bedingungen der von der Hauptversammlung am 30. Juni 2026 beschlossenen Bezugsrechtsemission bekannt

20.07.2026 / 19:16 CET/CEST
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Bio-Gate AG beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital und gibt Bedingungen der von der Hauptversammlung am 30. Juni 2026 beschlossenen Bezugsrechtsemission bekannt

 

Nürnberg, 20. Juli 2026 - Der Vorstand der Bio-Gate AG (ISIN DE000BGAG981) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit 2.038.738,00 Euro um bis zu 407.747,00 Euro auf bis zu 2.446.485,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 407.747 neuen Aktien aus genehmigtem Kapital zu erhöhen. Das gesetzliche Bezugsrecht wurde für Altaktionäre ausgeschlossen. Die neuen Aktien werden zu einem Ausgabepreis von 2,80 Euro je Aktie im Rahmen einer Privatplatzierung platziert. Zweck dieser Maßnahme ist es, den zeitnahen Zugriff auf liquide Mittel sicherzustellen, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gesellschaft zu stärken und die geplante Wachstumsstrategie effizient und zügig umzusetzen. Aus dieser Kapitalerhöhung wird ein Bruttoerlös von bis zu rund 1.141.691,60 Euro erwartet. Die Bio-Gate AG plant den Erlös für kurzfristige Investitionen zu verwenden.

 

Des Weiteren hat der Vorstand der Bio-Gate AG heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Bedingungen der geplanten ordentlichen Kapitalerhöhung in Form einer Bezugsrechtsemission ("Bezugsrechtsemission") beschlossen, die von der ordentlichen Hauptversammlung am 30. Juni 2026 beschlossen wurde. Der Vorstand hat im Rahmen der Ermächtigung des Hauptversammlungsbeschlusses beschlossen, bis zu 407.747 neue, auf den Inhaber lautende, nennwertlose Stückaktien ("Angebotene Aktien") in Form eines Bezugsrechtsangebots zu einem Bezugspreis von 2,80 Euro ("Bezugspreis") je Angebotene Aktie auszugeben, wodurch das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit 2.038.738,00 Euro um bis zu 407.747,00 Euro auf bis zu 2.446.485,00 Euro erhöht wird. Sofern die Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital bereits früher abgeschlossen wird, erhöht sich das Grundkapital entsprechend.

 

Die Hauptversammlung hat ebenfalls eine Herabsetzung des Grundkapitals durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis 5:1 auf das derzeit bestehende Grundkapital von EUR 2.038.738,00 beschlossen. Die entsprechende Zusammenlegung der Aktien (Konvertierung) und die Regulierung der sich daraus ergebenden Aktienspitzen als technische Vorgänge im Rahmen der Kapitalherabsetzung sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Die Angebotenen Aktien werden den Aktionären daher entsprechend des im Beschluss festgesetzten Bezugsverhältnisses von 5:1 bzw. 25:1 (basierend auf noch nicht konvertierten Aktien, d.h. je fünfundzwanzig gehaltene Aktien berechtigen zum Bezug von einer Angebotenen Aktie) zum Bezugspreis angeboten. Die Angebotenen Aktien werden mit Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2026 ausgegeben.

 

Vorbehaltlich der Gestattung des Wertpapier-Informationsblattes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), mit der kurzfristig gerechnet wird, wird das Bezugsangebot mit weiteren Informationen voraussichtlich bis zum 24. Juli 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Als Bezugsfrist ist der Zeitraum vom 30. Juli 2026 bis zum 13. August 2026 vorgesehen. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen ersatzlos und werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht. Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise eingeräumt, dass die Angebotenen Aktien von der BankM AG, Frankfurt/Main, gezeichnet und den Aktionären zum Bezug angeboten werden (mittelbares Bezugsrecht). Die bestehenden Aktionäre sind berechtigt, bei Ausübung ihrer Bezugsrechte verbindliche Kaufaufträge für weitere Angebotene Aktien zum Bezugspreis abzugeben ("Überbezug"). Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung von Aktien im Überbezug besteht nicht. Nicht aufgrund des Bezugsrechts gezeichnete Angebotene Aktien sollen im Rahmen einer Privatplatzierung insbesondere Institutionellen Investoren angeboten werden.

 

Die Einbeziehung der Angebotenen Aktien in den Freiverkehr der Wertpapierbörse München in die bestehende Notierung wird voraussichtlich bis zum 26. August 2026 erfolgen. Der erste Handelstag der Angebotenen Aktien wird am oder um den 26. August 2026, die Abwicklung und Lieferung der Angebotenen Aktien gegen Zahlung am oder um denselben Tag erwartet.

 

Aus der Bezugsrechtsemission wird ein Bruttoerlös von bis zu rund 1.141.691,60 Euro erwartet. Die Bio-Gate AG beabsichtigt, diesen Erlös zur Stärkung von Bonität und Eigenkapital zu verwenden und somit finanziellen Spielraum für weitere Investitionen zu schaffen.

 

Kontakt:

 

Bio-Gate AG

Falk von Kriegsheim

Tel +49 172 9837109

ir@bio-gate.de

Neumeyerstr. 28-34

D-90411 Nürnberg

www.bio-gate.de

 

 

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Bio-Gate AG
Neumeyerstr. 28-34
90411 Nürnberg
Deutschland
Telefon: +49 (0) 911 / 47 75 23 – 100
Fax: +49 (0) 911 / 47 75 23 – 101
E-Mail: marc.lloret-grau@bio-gate.de
Internet: www.bio-gate.de
ISIN: DE000BGAG981
WKN: BGAG98
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