Siemens Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
Siemens Aktiengesellschaft
/ Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 Erwerb eigener Aktien - 4. Zwischenmeldung
Siemens Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
27.07.2026 / 16:54 CET/CEST
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Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU)
Nr. 596/2014
Erwerb eigener Aktien - 4. Zwischenmeldung
Im Zeitraum vom 20. Juli 2026 bis einschließlich 26. Juli 2026 wurden insgesamt Stück 325.561 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der Siemens Aktiengesellschaft erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 1. Juli 2026 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 1. Juli 2026 mitgeteilt wurde.
Dabei wurden jeweils Aktien wie folgt erworben:
Rückkauftag
Aggregiertes Volumen in Stück
Gewichteter Durchschnittskurs im Xetra-Handel
20.07.2026
72.400
265,50500
21.07.2026
58.900
267,51729
22.07.2026
58.300
270,52348
23.07.2026
71.500
268,87655
24.07.2026
64.461
270,93292
Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Internetseite der Siemens Aktiengesellschaft veröffentlicht (www.siemens.com/aktienrueckkauf2026-31).
Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 1. Juli 2026 bis einschließlich 26. Juli 2026 erworbenen Aktien beläuft sich auf Stück 1.140.911 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Siemens Aktiengesellschaft erfolgt durch eine von der Siemens Aktiengesellschaft beauftragte Bank ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra).