Siemens Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
Siemens Aktiengesellschaft
/ Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 Erwerb eigener Aktien - 11. Zwischenmeldung
Siemens Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
14.09.2026 / 13:21 CET/CEST
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Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU)
Nr. 596/2014
Erwerb eigener Aktien - 11. Zwischenmeldung
Im Zeitraum vom 7. September 2026 bis einschließlich 13. September 2026 wurden insgesamt Stück 334.900 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der Siemens Aktiengesellschaft erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 1 Juli 2026 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 1. Juli 2026 mitgeteilt wurde.
Dabei wurden jeweils Aktien wie folgt erworben:
Rückkauftag
Aggregiertes Volumen in Stück
Gewichteter Durchschnittskurs im Xetra-Handel
07.09.2026
71.000
270,99246
08.09.2026
58.200
271,06940
09.09.2026
72.300
264,28515
10.09.2026
73.500
261,54063
11.09.2026
59.900
263,30823
Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Internetseite der Siemens Aktiengesellschaft veröffentlicht (www. Siemens .com/aktienrueckkauf2026-31).
Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 1. Juli 2026 bis einschließlich 13. September 2026 erworbenen Aktien beläuft sich auf Stück 3.282.990 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Siemens Aktiengesellschaft erfolgt durch eine von der Siemens Aktiengesellschaft beauftragte Bank ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra).