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Agrana Beteiligungs -Aktiengesellschaft
Beteiligungsmeldung gem §§ 130 bis 134 BörseG 2018
Wien, 15.10.2026
Überblick ☐ Meldung erfolgt nach Fristablauf Achtung: Gem § 137 BörseG 2018 ist das Ruhen der Stimmrechte zu beachten, wenn eine Person gegen die Beteiligungsmeldepflicht verstößt.
1. Emittent: Agrana Beteiligungs -Aktiengesellschaft 2. Grund der Mitteilung: Sonstiges 3. Meldepflichtige Person
4. Namen der Aktionäre: 5. Datum der Schwellenberührung: 15.10.2026
6. Gesamtposition der meldepflichtigen Person
Details 7. Details über die gehaltenen Instrumente am TAG der Berührung der Schwelle:
8. Information in Bezug auf die meldepflichtige Person: ☐ Die meldepflichtige Person (Punkt 3) wird nicht von einer natürlichen/juristischen Person kontrolliert und kontrolliert auch keine andere Person, die direkt oder indirekt Instrumente am Emittenten hält. ☒ Volle Kette der kontrollierten Unternehmen, über die die Stimmrechte und/oder Finanz-/sonstigen Instrumente gehalten werden, beginnend mit der obersten kontrollierenden natürlichen oder juristischen Person:
9. Im Falle von Stimmrechtsvollmacht Datum der Hauptversammlung: - Stimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: - entspricht - Stimmrechten
10. Sonstige Kommentare: 1. Am 6.8.2026 haben RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN registrierte Genossenschaft m.b.H. (RHO) und RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG (RLB NÖ-W) einen Spaltungs- und Übernahmevertrag zur Übertragung ua der Beteiligungen der RHO auf RLB NÖ-W gem §21 GenSpaltG abgeschlossen. Am 15.10.2026 ist die Firmenbucheintragung erfolgt und die Abspaltung wirksam geworden. Damit hat RLB NÖ-W die direkt von RHO gehaltenen Aktien der AGRANA und die Beteiligungen der RHO an 'ALMARA' Holding GmbH (ALMARA) und 'LAREDO' Beteiligungs GmbH (LAREDO) erworben und Parteistellung im Syndikatsvertrag (Punkt 10.6.) anstelle von RHO erlangt.
2. Dadurch hält RLB NÖ-W unmittelbar/mittelbar insgesamt 49.907.088 (79,87%) Stimmrechte und hat die Schwellen von 4% bis 75% für Stimmrechte überschritten. Gleichzeitig hat RLB NÖ-W die Schwellen von 75% bis 4% für Finanzinstrumente unterschritten.
3. AGRANA Zucker, Stärke und Frucht Holding AG (ABH) hält (wie bisher) 48.955.088 Stück Aktien, entsprechend einem Stimmrechtsanteil von 78,34% (§ 130 Abs 1 BörseG 2018) sowie eine Call- Option zum Erwerb von 800.000 AGRANA-Aktien von Südzucker (7.B.1.), entsprechend einem relevanten Stimmrechtsanteil von 1,28% (§ 131 Abs 1 Z 1 BörseG 2018). Der gesamte relevante Stimmrechtsanteil von ABH entspricht 79,62%.
4. Suedzucker hält (wie bisher) 1.713.716 Stück Aktien, entsprechend einem Stimmrechtsanteil aus direkt gehaltenen Aktien von 2,74% (§ 130 Abs 1 BörseG 2018), wobei diese Aktien nicht nach dem Syndikatsvertrag (Punkt 10.6.) zugerechnet werden. Darin enthalten sind auch die 800.000 Stück Aktien (1,28%), für deren Erwerb Suedzucker der ABH eine Call- Option eingeräumt hat (10.3.).
5. Suedzucker sind über ABH und als Partei des Syndikatsvertrags (Punkt 10.6.) (§ 133 Z 1, Z 4 BörseG 2018) und über Suedzucker der Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG (§ 133 Z 4 BörseG 2018) die Stimmrechte von Suedzucker und ABH zuzurechnen. Der gesamte relevante Stimmrechtsanteil entspricht 82,36% (§ 130, 131 BörseG 2018). Die Call- Option (Punkt 10.3.) bezieht sich auf von Suedzucker direkt gehaltene AGRANA-Aktien. In dem gesamten relevanten Stimmrechtsanteil von 82,36% sind daher die von der Call- Option umfassten Aktien doppelt gezählt. Der 'bereinigte' gesamte Stimmrechtsanteil beträgt 81,08%.
6. Zwischen Suedzucker und Zucker-Beteiligungsgesellschaft m.b.H. (ZBG) besteht ein Syndikatsvertrag. Als mittelbare und unmittelbare Gesellschafter der ZBG sind RHO (nunmehr: RLB NÖ-W) und die nun von RLB NÖ-W mittelbar und unmittelbar kontrollierten Gesellschaften, ALMARA, Marchfelder Zuckerfabriken Gesellschaft m.b.H. (MZ) und LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs Aktiengesellschaft (LLI) dem Syndikatsvertrag beigetreten. Der gesamte relevante Stimmrechtsanteil von RLB NÖ-W entspricht 79,87% (Zurechnung und Direktanteil, siehe oben 8.); die Stimmrechte von ABH (Punkt 10.3.) werden jeweils zugerechnet (§ 133 Z 1, 4 BörseG 2018). Der Stimmrechtsanteil von RLB NÖ-W wird auch RHO zugerechnet (§133 Z 4 BörseG).
Wien am 15.10.2026
15.10.2026 CET/CEST |
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| Sprache: | Deutsch |
| Unternehmen: | Agrana Beteiligungs -Aktiengesellschaft |
| F.-W.-Raiffeisen-Platz 1 | |
| A-1020 Wien | |
| Österreich | |
| Internet: | www.agrana.com |
| LEI Code: | 5299006C0EVA5LAYOR30 |
| Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
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