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Questax AG
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Questax AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.12.2026 in Heidelberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
23.10.2026 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Questax AG
Heidelberg
Stammaktien - ISIN: DE000A2DA5Z4 / WKN: A2D A5Z Vorzugsaktien - ISIN: DE000A2DA430 / WKN A2D A43
Einberufung einer ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Donnerstag, den 10. Dezember 2026 um 14.00 Uhr
im
Hotel NH Heidelberg Bergheimer Straße 91 69115 Heidelberg
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025 (nachfolgend:
„Geschäftsjahr 2025“
), des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2025 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2025
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Deshalb ist zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen.
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| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2025
Der Jahresabschluss der Questax AG weist zum 31.12.2025 einen Bilanzgewinn in Höhe von € 192.332,22 aus. Die erst in der Hauptversammlung vom 15.09.2026 beschlossene Ergebnisverwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024 ist darin noch nicht berücksichtigt. Bereinigt um diese Ergebnisverwendung verbleibt ein Bilanzgewinn der Gesellschaft zum 31.12.2025 von € 62.290,88.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2025 in Höhe von EUR 62.290,88 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Vorabdividende gemäß § 19 Absatz 1 Satz 3 der Satzung von EUR 0,02 je Vorzugsaktie |
EUR |
26.915,00 |
Ausschüttung einer gemäß § 19 Absatz 3 Satz 2 der Satzung erhöhten Dividende (Mehrdividende) von EUR 0,012 je Vorzugsaktie |
EUR |
16.149,00 |
| Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,01 je Stammaktie |
EUR |
16.500,00 |
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Vortrag auf neue Rechnung
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EUR
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2.726,88
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EUR
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62.290,88
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Die ausgeschütteten Vorabdividenden, Mehrdividenden und Dividenden sind jeweils mit Ablauf des 16.12.2026 zur Zahlung an die jeweiligen Aktionäre fällig.
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| 3. |
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Frau Sandra Bengisu (bis 31. März 2025), Herrn Florian Beyer, Herrn Mohammad El Khaledi und Herrn Thomas Christmann (seit 01. November 2025) für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.
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| 4. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.
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| 5. |
Wahl des Jahres- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2026
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Falk GmbH & Co. KG, geschäftsansässig: Im Breitspiel 21, 69126 Heidelberg, zum Jahres- und Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2026 zu bestellen.
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| 6. |
Festlegung der Vergütung des Aufsichtsrates
Gemäß § 13 der Satzung der Gesellschaft erhalten auf Beschluss der Hauptversammlung die Mitglieder des Aufsichtsrates für ihre Tätigkeit neben dem Ersatz ihrer Auslagen eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare, Vergütung, die durch die Hauptversammlung festgelegt wird. Gemäß § 113 Abs. 1 S. 3 AktG soll die Vergütung in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder und zur Lage der Gesellschaft stehen.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 02.12.2021 wurde eine Vergütung festgelegt.
Diese soll nun geändert werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor diesem Hintergrund vor zu beschließen:
„Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten gemäß § 13 der Satzung für das Geschäftsjahr 2026 eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare jährliche Vergütung in Höhe von jeweils EUR 20.000,-.
Hiervon abweichend erhält der Vorsitzende des Aufsichtsrats eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare jährliche Vergütung in Höhe von EUR 52.000,-.
Eine etwa anfallende Umsatzsteuer wird gesondert vergütet.
Der Anspruch der Aufsichtsratsmitglieder auf Auslagenersatz bleibt unberührt.
Bis zu einer Neuregelung durch die Hauptversammlung wird diese Regelung auch für folgende Geschäftsjahre der Gesellschaft fortgesetzt.“
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| II. |
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des bestehenden Stimmrechts sind nach § 15 Ziffer 2 der Satzung der Gesellschaft alle Aktionäre berechtigt, die sich mindestens 6 Tage vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) bei der Gesellschaft angemeldet haben und einen von ihrem depotführenden Institut in Textform (§ 126b BGB) erstellten Nachweis über ihren Aktienbesitz bezogen auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (d.h. Donnerstag, den 19. November 2026, 0:00 Uhr; der „Nachweisstichtag“) erbracht haben.
Daher müssen die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Berechtigungsnachweis in Textform (§ 126b BGB) spätestens bis zum
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Donnerstag, den 3. Dezember 2026, 24:00 Uhr,
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bei der Gesellschaft unter der nachstehend bestimmten Adresse eingehen:
Questax AG Bergheimer Straße 147 69115 Heidelberg |
| E-Mail: hauptversammlung@questax.com |
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Aktienbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der teilweisen oder vollständigen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. Entsprechendes gilt für (Hinzu-)Erwerbe nach dem Nachweisstichtag.
Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Die Gesellschaft weist darauf hin, dass Aktionären, die rechtzeitig angemeldet sind und ihre Teilnahmeberechtigung ordnungsgemäß nachgewiesen haben, Eintrittskarten übermittelt werden.
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| III. |
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte
Die Gesellschaft weist darauf hin, dass Aktionäre ihr Stimmrecht oder sonstige Rechte in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben können. Die Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB). Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten kann entweder bei der Einlasskontrolle vorgewiesen oder der Gesellschaft an nachstehende Adresse bzw. E-Mail-Adresse übermittelt werden:
Per Post: Per E-Mail: |
Questax AG, Bergheimer Straße 147, 69115 Heidelberg hauptversammlung@questax.com |
Soweit die Vollmacht einem Intermediär, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen der in § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen erteilt wird, besteht kein Textformerfordernis. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Die Aktionäre werden, wenn sie einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, gebeten, sich mit diesen über die Form der Vollmacht abzustimmen.
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| IV. |
Einsichtnahme in Unterlagen
Ab dem TAG der Bekanntmachung dieser Einladung im Bundesanzeiger liegen alle für diese Hauptversammlung relevanten Unterlagen,
| a) |
der Jahresabschluss der Questax AG zum 31. Dezember 2025 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025; |
| b) |
der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2025 und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025; |
| c) |
der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025 |
in den Geschäftsräumen der Questax AG, Bergheimer Straße 147, 69115 Heidelberg, zur Einsicht für die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift vorgenannter Unterlagen erteilt. Zudem werden die Unterlagen am TAG der Hauptversammlung im Versammlungsraum ausliegen.
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| V. |
Informationen zum Datenschutz
Die Gesellschaft verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende Kategorien personenbezogener Daten von Aktionären, Aktionärsvertretern und Gästen: Kontaktdaten (z.B. Name oder die E-Mail-Adresse), Informationen über die von jedem einzelnen Aktionär gehaltenen Aktien (z.B. Anzahl der Aktien) und Verwaltungsdaten (z.B. die Eintrittskartennummer). Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Absatz 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die Gesellschaft ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe ihrer personenbezogenen Daten können sich die Aktionäre der Gesellschaft nicht zur Hauptversammlung anmelden.
Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft verantwortlich. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen lauten:
Questax AG Bergheimer Straße 147 69115 Heidelberg Telefax: 06221-89017-290 E-Mail: info@questax.com |
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@questax.com oder unter der Adresse des Verantwortlichen mit dem Zusatz „Datenschutz“ oder unter der unten aufgeführten Adresse.
Personenbezogene Daten, die die Aktionäre der Gesellschaft betreffen, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der Gesellschaft zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um typische Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist und unter Berücksichtigung der Vorgaben geltenden Datenschutzrechts.
Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Einsichtsrechts in das Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung können andere Teilnehmer und Aktionäre Einblick in die in dem Teilnehmerverzeichnis erfassten Daten erlangen. Auch im Rahmen von bekanntmachungspflichtigen Tagesordnungsergänzungsverlangen, Gegenanträgen bzw. -wahlvorschlägen werden, wenn diese Anträge von Ihnen gestellt werden, Ihre personenbezogenen Daten veröffentlicht.
Die oben genannten Daten werden je nach Einzelfall bis zu 3 Jahre (aber nicht weniger als 2 Jahre) nach Beendigung der Hauptversammlung aufbewahrt und dann gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung erforderlich.
Aktionäre und Aktionärsvertreter haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben sie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben Aktionäre und Aktionärsvertreter das Recht auf Übertragung sämtlicher von ihnen an die Gesellschaft übergebener Daten in einem gängigen Dateiformat (Recht auf „Datenportabilität“).
Zur Ausübung der Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an
Darüber hinaus haben die Aktionäre und Aktionärsvertreter auch das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.
Den Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft erreichen Sie unter folgender Adresse:
my-dsb.com UG (haftungsbeschränkt) Herr Roland Mons Neue Mainzer Straße 6-10 60311 Frankfurt am Main Telefon: +49 (0) 69-2474-532-00 E-Mail: r.mons@my-dsb.com |
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Heidelberg, im Oktober 2026
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Mohammad El Khaledi
Vorstand
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Florian Beyer
Vorstand
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Thomas Christmann
Vorstand
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