Pulver BidCo GmbH: Übernahmeangebot für Scout24: Mindestannahmeschwelle nicht erreicht

DGAP-News: Pulver BidCo GmbH / Schlagwort(e): Übernahmeangebot

14.05.2019 / 10:45
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Übernahmeangebot für Scout24:

Mindestannahmeschwelle nicht erreicht

München, 14. Mai 2019 - Pulver BidCo GmbH (die "Bieterin"), eine Holdinggesellschaft, die von Fonds, beraten durch Hellman & Friedman LLC ("Hellman & Friedman" oder "H&F") und verbundene Unternehmen der The Blackstone Group L.P. ("Blackstone"), kontrolliert wird, hat heute bekannt gegeben, dass das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot (das "Angebot") für sämtliche Aktien der Scout24 AG ("Scout24" oder das "Unternehmen") (ISIN DE000A12DM80) erloschen ist, da die Mindestannahmeschwelle nicht erreicht wurde.

Bei Ablauf der Annahmefrist des Angebots am 9. Mai 2019 entsprach die Summe der Scout24 Aktien, die in das Angebot eingereicht worden sind, die die Bieterin hält sowie die ihr für Zwecke der Berechnung der Mindestannahmeschwelle zuzurechnen sind, rund 42,8 Prozent aller ausgegebenen Scout24 Aktien.

Die Mindestannahmeschwelle von 50 Prozent zuzüglich einer Aktie wurde daher nicht erreicht.

Aktien, die in das Angebot eingereicht wurden, werden automatisch in die ursprüngliche ISIN DE000A12DM80 umgebucht.

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Über Hellman & Friedman LLC

Hellman & Friedman ist eine führende Private Equity Investmentgesellschaft mit Büros in San Francisco, New York und London. Seit der Gründung im Jahr 1984 hat Hellman & Friedman über 50 Milliarden US-Dollar an Kapital eingesammelt. Das Unternehmen konzentriert sich auf Investitionen in herausragende Geschäftsfelder und dient als wertschöpfender Partner des Managements in ausgewählten Branchen wie Finanzdienstleistungen, Business & Information Services, Software AG , Gesundheitswesen, Internet & Medien, Einzelhandel & Konsumgüter sowie Industrie & Energie. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte www.hf.com.

Über The Blackstone Group L.P.

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Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

 

Felix Schönauer
Hering Schuppener Consulting
+49 160 986 048 62
Andrew Dowler
Greenbrook
+44 20 7952 2000
 

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Gesellschaft. Die Bedingungen des öffentlichen Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind in der Angebotsunterlage mitgeteilt, deren Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestattet wurde. Investoren und Inhabern von Aktien der Gesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Das öffentliche Übernahmeangebot ist alleine unter Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach Maßgabe des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter anwendbaren Bestimmungen des Securities Exchange Acts der Vereinigten Staaten veröffentlicht. Die Angebotsunterlage wurde zudem online unter www.scout24-angebot.de veröffentlicht. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des öffentlichen Übernahmeangebots geschlossen wurde, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und wird in Übereinstimmung mit diesem interpretiert. Soweit unter anwendbaren Gesetzen oder Vorschriften zulässig, wird die Pulver BidCo GmbH und mit ihr verbundene Unternehmen oder Broker (handelnd als Vertreter für Pulver BidCo GmbH oder mit ihr verbundene Unternehmen, soweit anwendbar) eventuell während oder nach der Annahmefrist für das öffentliche Übernahmeangebot außerhalb des öffentlichen Übernahmeangebots, direkt oder indirekt Aktien der Gesellschaft, die von dem öffentlichen Übernahmeangebot erfasst sind, oder andere Wertpapiere, die in Aktien der Gesellschaft wandelbar oder umtauschbar sind oder ein Recht auf den Erwerb von Aktien der Gesellschaft verleihen, kaufen oder veranlassen zu kaufen. Solche Käufe oder Veranlassungen zu Käufen werden in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Gesetzen und Vorschriften und der Rule 14e-5 des U.S. Securities Exchange Act, soweit anwendbar, erfolgen. Informationen über solche Käufe werden, soweit durch anwendbares Recht erforderlich, in Deutschland veröffentlicht werden. Soweit Informationen über solche Käufe oder Veranlassungen zu Käufen in Deutschland öffentlich bekanntgemacht werden, gelten solche Informationen auch als in den Vereinigten Staaten veröffentlicht. Die Finanzberater der Pulver BidCo GmbH werden zudem möglicherweise im gewöhnlichen Handel Wertpapiere der Gesellschaft handeln, was Käufe oder Veranlassungen von Käufen solcher Wertpapiere umfassen kann.



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