Elbstein AG: Neueinteilung des Grundkapitals durch Aktiensplit im Verhältnis 1:10

DGAP-News: Elbstein AG / Schlagwort(e): Sonstiges
11.11.2020 / 15:02
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Neueinteilung des Grundkapitals durch Aktiensplit im Verhältnis 1:10

Die ordentliche Hauptversammlung der Elbstein AG hat am 11. August 2020 u.a. beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 30.000.000, eingeteilt in 3.000.000 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 10,00, im Verhältnis 1:10 neu einzuteilen. Aktionäre, die zum Stichtag eine Aktie gehalten haben, erhalten zusätzlich weitere neun Aktie.

Damit ist das Grundkapital der Elbstein AG in Höhe von EUR 30.000.000 nach dem Aktiensplit in 30.000.000 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 eingeteilt. Die entsprechende Satzungsänderung wurde am 30. September 2020 in das Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg (HRB 129858) eingetragen und ist damit wirksam geworden.

Die Umstellung der Börsennotiz an der Hamburger Wertpapierbörse erfolgt am 11. November 2020. Nach dem Stand vom 12. November 2020 abends werden die Depotbanken die Depotbestände mit der ISIN DE000A1YDGT7 im Verhältnis 1:10 umstellen. Die Umstellung der Depotbestände ist für die Aktionäre der Gesellschaft kostenfrei.

Der Vorstand

 




Kontakt:
Dr. Olaf Hein
Vorstand
Elbstein AG
Telefon 040 30032350
Telefax 040 30032351
E-Mail: o.hein@elbstein.com


11.11.2020 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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