Santhera’s Aktionäre stimmen an heutiger Generalversammlung allen Anträgen des Verwaltungsrats zu


Pratteln,
Schweiz, 22. Juni 2021Santhera Pharmaceuticals (SIX: SANN) gibt bekannt, dass die Aktionäre an der heutigen Generalversammlung (GV), welche am Sitz des Unternehmens in Pratteln (Schweiz) durchgeführt wurde, alle Anträge des Verwaltungsrats gutgeheissen haben. Insgesamt waren 8’578380 Aktien entsprechend 27,4% des Aktienkapitals des Unternehmens vertreten.

“Ich bin den Santhera-Aktionärinnen und -Aktionären sehr dankbar für ihre Treue und Zustimmung an der heutigen Generalversammlung”, sagte Elmar Schnee, Präsident des Verwaltungsrats. “Mit den vielversprechenden Ergebnissen der VISION-DMD-Studie mit Vamorolone bei Duchenne-Muskeldystrophie (DMD) steht unser Unternehmen in den Startlöchern, um den Wachstumspfad einzuschlagen. Die Zustimmung unserer Aktionärinnen und Aktionäre verschafft Santhera Flexibilität für eine Reihe von alternativen Finanzierungsmöglichkeiten, einschliesslich nicht verwässernder Optionen, und stellt gleichzeitig sicher, dass das Unternehmen ausreichend kapitalisiert ist, während wir uns auf die Markteinführung von Vamorolone vorbereiten. Die neuen finanziellen Mittel werden uns dabei unterstützen, unsere Organisation, insbesondere in den USA, auszubauen und die Vorkommerzialisierung einzuleiten.”

Zustimmung zu Jahresbericht 2020, Verwendung des Jahresresultats und Übertragung der Reserven
Die Generalversammlung genehmigte den Jahresbericht, die Jahres- und Konzernrechnung für 2020, die Zuweisung des Jahresresultats auf neue Rechnung und die Übertragung von Kapitaleinlagereserven in die freien Reserven. Im Weiteren erteilten die Aktionäre den Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung die Entlastung für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2020.

Zustimmung zu den Kapitalerhöhungen unterstützt finanzielle und strategische Flexibilität
In sechs separaten Abstimmungen genehmigten die Aktionäre die ordentliche Kapitalerhöhung um CHF 11’236’489, die Erhöhung des genehmigten Kapitals um CHF 10’232’928 (und Verlängerung desselben bis zum 21. Juni 2023), die Erhöhung des bedingten Kapitals für Finanzierungen um CHF 649’285 und die Erhöhung des bedingten Kapitals für Mitarbeiterbeteiligungen um CHF 3'000’000. Diese neu genehmigten Aktienkapitalien geben dem Unternehmen genügend Flexibilität, um zusätzliche Mittel aufzunehmen zur Unterstützung der laufenden Entwicklungsaktivitäten, zur Verstärkung der Vorkommerzialisierungs-Aktivitäten und zum Ausbau der Organisation im Hinblick auf eine Markteinführung von Vamorolone in den USA, die frühestens Ende 2022 erfolgen könnte.

Wiederwahl der Mitglieder des Verwaltungsrats und des Vergütungsausschusses
Die Generalversammlung bestätigte Elmar Schnee, Philipp Gutzwiller, Thomas Meier und Patrick Vink jeweils für eine weitere einjährige Amtszeit als Mitglieder des Verwaltungsrats. Elmar Schnee wurde zudem als Präsident des Verwaltungsrats wiedergewählt. Ebenfalls wiedergewählt wurden Elmar Schnee und Patrick Vink als Mitglieder des Vergütungsausschusses.

Martin Gertsch, Verwaltungsratsmitglied von Santhera seit 2006, stellte sich nicht mehr zur Wiederwahl. Der Verwaltungsrat dankte Martin Gertsch herzlich für sein grosses Engagement und seine wertvollen Beiträge und wünschte ihm für die Zukunft nur das Beste.

Vergütungsbericht und Entschädigung von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung genehmigt
In einer Konsultativabstimmung genehmigte die Generalversammlung den Vergütungsbericht 2020. In einzelnen, verbindlichen Abstimmungen genehmigten Santhera’s Aktionäre die Vergütung der Verwaltungsratsmitglieder (maximale fixe Gesamtvergütung von der GV 2021 bis zur GV 2022 und maximale ausserordentliche Vergütung 2021) und der Mitglieder der Geschäftsleitung (maximale fixe Vergütung 2022 und variable Vergütung 2020).

GV Dokumente
Die Einladung und die Traktanden zur Generalversammlung sind auf der Website von Santhera unter https://www.santhera.de/investors-and-media/investor-toolbox/aktionaers-glaeubigerversammlungen einsehbar. Ab Ende dieser Woche wird dort das Protokoll der GV 2021 verfügbar sein.

COVID-19
Die GV 2021 fand unter ausserordentlichen Bedingungen statt, da die Aktionäre gemäss geltender COVID-19-Gesetzgebung ihre Rechte ausschliesslich über den unabhängigen Stimmrechtsvertreter ausüben durften.

Über Santhera
Santhera Pharmaceuticals (SIX: SANN) ist ein Schweizer Spezialitätenpharmaunternehmen, das sich auf die Entwicklung und Vermarktung von innovativen Medikamenten für seltene neuromuskuläre und pulmonale Erkrankungen mit hohem medizinischem Bedarf konzentriert. Santhera verfügt über eine exklusive Lizenz für alle Indikationen weltweit für Vamorolone, ein erstes dissoziatives Steroid mit neuartiger Wirkungsweise, das in einer Zulassungsstudie bei Patienten mit DMD als Alternative zu Standardkortikosteroiden untersucht wurde. Die klinische Pipeline umfasst auch Lonodelestat (POL6014) zur Behandlung von Mukoviszidose (CF) und anderen neutrophilen Lungenkrankheiten sowie einen explorativen Gentherapie-Ansatz zur Behandlung von kongenitalen Muskeldystrophien. Santhera hat die Rechte an ihrem ersten zugelassenen Produkt, Raxone® (Idebenone), ausserhalb von Nordamerika und Frankreich zur Behandlung der Leber hereditären Optikusneuropathie (LHON) an die Chiesi Gruppe auslizenziert. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte www.santhera.com.

Raxone® ist eine Marke von Santhera Pharmaceuticals.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
public-relations@santhera.com oder
Eva Kalias, Head External Communications
Tel.: +41 79 875 27 80
eva.kalias@santhera.com

Disclaimer / Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Zeichnung oder zum Kauf von Wertpapieren der Santhera Pharmaceuticals Holding AG dar. Diese Publikation kann bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen über das Unternehmen und seine Geschäftsaktivitäten enthalten. Solche Aussagen beinhalten bestimmte Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die finanzielle Lage, der Leistungsausweis oder die Zielerreichung des Unternehmens wesentlich von den in diesen Aussagen ausgedrückten oder implizierten Erwartungen abweichen. Die Leser sollten sich daher nicht in unangemessener Weise auf diese Aussagen verlassen, insbesondere nicht im Zusammenhang mit einer Vertrags- oder Investitionsentscheidung. Das Unternehmen lehnt jede Verpflichtung zur Aktualisierung dieser Aussagen ab.

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